 |
 |
|
 |
 |
 |
|
Die Kosten unserer anwaltlichen Beratung oder Vertretung bemessen sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gerne klären wir Sie vor jedem Mandatsverhältnis ausführlich über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten auf. |
 |
 |
 |
 |
|
Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Gerichtskosten und unsere Anwaltsgebühren für einen Prozess aufzubringen, könnten wir für Sie beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe beantragen. |
|
 |
 |
 |
|
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so stellen wir gerne für Sie eine dortige Deckungsanfrage. |
|
 |
|